Wird bei der Hauptuntersuchung keine neue Prüfplakette erteilt, nennt der Untersuchungsbericht die festgestellten Mängel und ihre Einstufung. Der nächste Schritt hängt davon ab, ob geringe, erhebliche, gefährliche oder verkehrsunsichere Mängel festgestellt wurden. Entscheidend sind der schriftliche Bericht und die Hinweise der Prüforganisation – nicht eine pauschale Aussage wie „TÜV durchgefallen“.
Mängelklassen richtig einordnen
Bei geringen Mängeln kann eine Plakette unter bestimmten Voraussetzungen dennoch zugeteilt werden; die Mängel sind trotzdem unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette und das Fahrzeug muss nach Reparatur zur Nachprüfung. Gefährliche Mängel stellen eine direkte und unmittelbare Gefährdung dar; die Nutzung ist entsprechend den Hinweisen stark einzuschränken. Wird das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, darf es nicht weiter im öffentlichen Verkehr betrieben werden.
Die genaue Einstufung steht im Bericht. Lassen Sie sich bei Sicherheitsbedenken von Prüfstelle oder Werkstatt erklären, ob und wie das Fahrzeug zur Reparatur gebracht werden darf.
Frist für die Nachprüfung
Nach Anlage VIII der StVZO müssen erhebliche und gefährliche Mängel unverzüglich behoben und das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung zur Nachprüfung vorgeführt werden. Wird der Bericht nicht vorgelegt oder die Monatsfrist überschritten, ist statt der Nachprüfung grundsätzlich eine neue Hauptuntersuchung erforderlich.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Ersatzteile, Werkstatttermin und mögliche zweite Reparaturrunde brauchen Zeit. Die Frist beginnt am Tag der ursprünglichen HU, nicht erst mit dem Werkstatttermin.
Untersuchungsbericht vollständig an die Werkstatt geben
Übermitteln Sie alle Seiten des Berichts. Die Werkstatt sollte die Mangelbeschreibung nicht nur wörtlich abarbeiten, sondern die technische Ursache prüfen. „Bremswirkung ungleichmäßig“ kann beispielsweise unterschiedliche Ursachen haben; der Bericht schreibt nicht zwingend ein bestimmtes Ersatzteil vor.
Vereinbaren Sie einen konkreten Auftrag mit Diagnose, Reparaturfreigabe und Kostenobergrenze. Für sicherheitsrelevante Bremsmängel finden Sie Betriebe über Bremsenservice. Allgemeine Vorbereitung und Unterlagen erklärt der Beitrag HU und AU: Unterschied und Ablauf.
Alle Mängel vor der Nachprüfung beheben
TÜV NORD weist darauf hin, dass für die neue Plakette auch die im Bericht genannten geringen Mängel beseitigt sein müssen. Prüfen Sie daher nach der Reparatur gemeinsam mit der Werkstatt jede Position. Werden bei der Nachprüfung zusätzliche Mängel entdeckt oder sind Punkte offen, kann die Plakette erneut verweigert werden.
Was zur Nachprüfung mitzubringen ist
- Original oder zulässiger Nachweis des Untersuchungsberichts.
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Gegebenenfalls Änderungsabnahmen oder Unterlagen zu Anbauteilen.
- Reparaturnachweise, wenn die Prüfstelle danach fragt.
Die Nachprüfung kann grundsätzlich bei einer anerkannten Prüforganisation erfolgen. Klären Sie bei abweichender Prüfstelle vorab, welche Unterlagen akzeptiert werden und ob Termin nötig ist.
Werkstatt-HU und Prüfstelle unterscheiden
Viele Werkstätten bieten HU-Termine im Betrieb an. Die gesetzliche Untersuchung führt jedoch eine anerkannte Prüforganisation beziehungsweise berechtigte Prüfperson durch. Die Werkstatt kann vorbereiten, Mängel reparieren und das Fahrzeug vorführen. Lassen Sie sich Gebühren für Reparatur, Vorabcheck, Vorführung und Prüfung getrennt erläutern.
Checkliste nach einer nicht bestandenen HU
- Datum und Ende der Monatsfrist notieren.
- Mängelklasse und Hinweise zur Weiterfahrt lesen.
- Bericht vollständig an eine geeignete Werkstatt geben.
- Diagnose, Reparaturumfang und Kostenfreigabe schriftlich vereinbaren.
- Alle Berichtspunkte vor der Nachprüfung abhaken.
- Nachprüfung rechtzeitig mit vollständigen Unterlagen wahrnehmen.
Häufige Fragen
Darf ich mit erheblichen Mängeln noch fahren?
Die Mängel sind unverzüglich zu beheben. Ob eine konkrete Fahrt vertretbar und zulässig ist, hängt von Einstufung und Gefahr ab. Beachten Sie Bericht und Hinweise der Prüfstelle; bei Zweifel organisieren Sie Transport.
Beginnt nach der Reparatur eine neue Monatsfrist?
Nein. Maßgeblich ist der Tag der ursprünglichen Hauptuntersuchung.
Muss dieselbe Prüfstelle die Nachprüfung machen?
Nicht zwingend, doch Bericht und Daten müssen verfügbar sein. Fragen Sie die ausgewählte Prüforganisation vorher nach dem Ablauf.
Quellen und weiterführende Hinweise
- Bundesrecht: Anlage VIII StVZO – Mängel und Nachprüfung
- TÜV NORD: Hauptuntersuchung, Mängel und Nachprüfung
Redaktioneller Hinweis: Rechtslage und Prüferhinweise können sich ändern. Maßgeblich sind der aktuelle Untersuchungsbericht, die geltende StVZO und die konkrete Gefährdungsbeurteilung.
