In Deutschland gilt keine starre Winterreifenpflicht für einen bestimmten Kalenderzeitraum. Die Pflicht ist situativ: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen die Räder die gesetzlichen Anforderungen an Winterreifen erfüllen. Wer erst beim ersten Schneefall prüft, riskiert volle Werkstattkalender und entdeckt Schäden zu spät. Anfang September ist deshalb ein sinnvoller Zeitpunkt für Bestandsaufnahme und Terminplanung.
Alpine-Symbol ist entscheidend
Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten nach § 36 StVZO Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die frühere Übergangsregel für reine M+S-Kennzeichnung ist ausgelaufen. Prüfen Sie die Markierung auf jedem Reifen; M+S allein genügt für die aktuelle gesetzliche Anforderung nicht.
Profiltiefe an mehreren Stellen messen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter in den maßgeblichen Hauptprofilrillen. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter. Messen Sie nicht nur an einer Stelle. Unterschiedlicher Abrieb innen, mittig oder außen kann auf falschen Luftdruck, Fahrwerkverschleiß oder veränderte Achsgeometrie hinweisen.
Die Verschleißanzeiger im Profil sind eine Hilfe, ersetzen aber keine genaue Messung. Prüfen Sie alle vier Reifen und dokumentieren Sie den niedrigsten Wert.
DOT-Nummer zeigt das Produktionsdatum
Die letzten vier Ziffern der DOT-Kennzeichnung geben Kalenderwoche und Produktionsjahr an. „3521“ steht beispielsweise für die 35. Woche des Jahres 2021. Alter allein macht einen Reifen nicht automatisch unzulässig, doch Gummimischung und Haftung können mit der Zeit nachlassen. Der ADAC empfiehlt bei Winterreifen einen Austausch spätestens nach sechs Jahren als Sicherheitsorientierung.
Entscheidend ist zusätzlich der reale Zustand. Risse, Beulen, Verformungen, harte Oberfläche oder unsachgemäße Lagerung können auch jüngere Reifen unbrauchbar machen.
Diese Schäden vor der Montage suchen
- Schnitte, Risse, Beulen oder Fremdkörper an Lauffläche und Seitenwand.
- Ungleichmäßiger oder sägezahnartiger Profilabrieb.
- Korrosion, Risse oder Verformung an Felgen.
- Beschädigte Ventile oder auffällige RDKS-Sensoren.
- Unterschiedliche Reifengrößen, Last- oder Geschwindigkeitsindizes.
- Fehlendes Alpine-Symbol oder nicht passende Fahrzeugfreigabe.
Nach einem früheren Druckverlust sollte der betroffene Reifen innen geprüft werden. Ein äußerlich unauffälliger Reifen kann durch Fahren mit zu wenig Druck strukturell geschädigt sein.
Werkstatttermin vor dem Saisonansturm planen
Warten Sie nicht auf eine bestimmte Temperaturgrenze oder das erste Glatteis. Prüfen Sie die vorhandenen Räder früh, bestellen Sie nötige Reifen rechtzeitig und vereinbaren Sie den Termin passend zur regionalen Wetterlage. Die Faustformel „O bis O“ kann bei der Planung helfen, ist aber keine gesetzliche Frist.
Beim Angebot sollte klar sein, ob es sich um Räderwechsel oder Reifenmontage handelt. Fragen Sie nach Auswuchten, Ventilen, RDKS, Entsorgung und Einlagerung. Der Ratgeber Reifenwechsel oder Räderwechsel erklärt den Arbeitsumfang.
Nach der Montage kontrollieren
- Luftdruck nach Herstellervorgabe einstellen und RDKS initialisieren.
- Laufrichtung und Radposition prüfen.
- Auf Geräusche, Vibrationen oder Seitenzug achten.
- Hinweis der Werkstatt zur Kontrolle des Anzugsdrehmoments beachten.
- Restprofil und Zustand des abgenommenen Satzes dokumentieren.
Zeigt das Fahrzeug ein schiefes Lenkrad oder ungleichmäßigen Abrieb, kann eine Achsvermessung sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Sind Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?
Sie erfüllen die Winterreifenanforderung, wenn sie das Alpine-Symbol tragen und zum Fahrzeug passen. Profiltiefe und Zustand müssen ebenfalls ausreichend sein.
Gilt die Winterreifenpflicht ab Oktober?
Nein. Sie knüpft an winterliche Straßenverhältnisse an, nicht an ein fixes Datum.
Reichen 1,6 Millimeter Profil im Winter?
Das ist die gesetzliche Mindesttiefe. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter bei Winterreifen.
Quellen und weiterführende Hinweise
- Bundesrecht: § 2 Absatz 3a StVO – situative Winterreifenpflicht
- Bundesrecht: § 36 StVZO – Alpine-Symbol und Bereifung
- ADAC: Winterreifenpflicht, Profil und Alter
Redaktioneller Hinweis: Rechtslage, Reifenfreigabe und Wetterlage sind zum Nutzungszeitpunkt zu prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Reifenbegutachtung.
